11.1. Rechtsgrundlage
Die Kirgisische Republik ist eines der ersten Länder Zentralasiens, das eine spezielle Regulierung für virtuelle Vermögenswerte eingeführt hat. Die Gesetzgebung regelt die Beziehungen, die bei der Erstellung, Ausgabe, Aufbewahrung und dem Umlauf virtueller Vermögenswerte entstehen, sowie die Tätigkeit der Marktteilnehmer virtueller Vermögenswerte.
| Schlüsselgesetz | Gesetz der KR „Über virtuelle Vermögenswerte“ vom 21. Januar 2022 Nr. 12 (im Folgenden – Gesetz über virtuelle Vermögenswerte) |
|---|---|
| Bevollmächtigte Behörde | Nationales Agentur für virtuelle Vermögenswerte und Blockchain-Technologien beim Präsidenten der Kirgisischen Republik (NAVA) |
Ein virtueller Vermögenswert stellt eine Gesamtheit von Daten in elektronisch-digitaler Form dar, die einen Wert besitzt und einen digitalen Ausdruck von Wert und/oder ein Mittel zur Bestätigung von Eigentums- und/oder nicht-eigentumsrechtlichen Rechten darstellt. Virtuelle Vermögenswerte werden unter Verwendung der Technologie verteilter Register oder ähnlicher Technologien erstellt, aufbewahrt und gehandelt.
Gemäß der Gesetzgebung:
• kann ein virtueller Vermögenswert ein eigenständiges Objekt zivilrechtlicher Rechte sein;
• kann ein virtueller Vermögenswert Eigentums- und nicht-eigentumsrechtliche Rechte bestätigen, einschließlich Forderungsrechte an anderen Objekten zivilrechtlicher Rechte;
• sind virtuelle Vermögenswerte kein Zahlungsmittel;
• sind virtuelle Vermögenswerte keine Währungseinheit (Währung);
• sind virtuelle Vermögenswerte keine Wertpapiere.
Die Gesetzgebung sieht auch bestimmte Arten virtueller Vermögenswerte vor, darunter:
• Stablecoins;
• digitale Token;
• durch reale Vermögenswerte gedeckte Token (Real World Asset Token - RWA Token).
11.2. Staatliche Regulierung
In den Jahren 2025-2026 wurde in Kirgisistan eine Reform des Systems der staatlichen Regulierung des Marktes für virtuelle Vermögenswerte und Blockchain-Technologien durchgeführt.
Im Jahr 2026 wurde eine spezialisierte bevollmächtigte Behörde für die Umsetzung der Politik und Regulierung im Bereich der virtuellen Vermögenswerte bestimmt – das Nationale Agentur für virtuelle Vermögenswerte und Blockchain-Technologien beim Präsidenten der Kirgisischen Republik (NAVA). NAVA ist zuständig für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik, Regulierung und Lizenzierung sowie die Erteilung von Genehmigungsdokumenten, die staatliche Registrierung von Ausgaben virtueller Vermögenswerte, die Führung staatlicher Register,
sowie die Anwendung von Maßnahmen gegen regulierte Marktteilnehmer im Bereich der virtuellen Vermögenswerte.
Beim Präsidenten der Kirgisischen Republik besteht ebenfalls der Nationale Rat für die Entwicklung des Bereichs der virtuellen Vermögenswerte und Blockchain-Technologien, der die Koordinierung der staatlichen Politik und die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung der Branche durchführt.
Die Gesetzgebung sieht die Möglichkeit der Schaffung spezieller Regulierungsmodi (Regulierungs-Sandboxes) zur Erprobung innovativer Produkte und Technologien im Bereich der virtuellen Vermögenswerte in einer kontrollierten Umgebung unter besonderen Bedingungen vor.
11.3. Regulierte Tätigkeitsarten
Folgende Tätigkeitsarten werden als regulierte Tätigkeiten im Bereich der virtuellen Vermögenswerte anerkannt:
• Mining;
• Emission (Ausgabe) und Erstplatzierung virtueller Vermögenswerte, einschließlich Stablecoins und RWA Token in nationaler oder ausländischer Währung;
• Tätigkeit von Anbietern von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte.
11.4. Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte
Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte kann nur eine juristische Person sein, die auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik registriert ist und die entsprechende Tätigkeit auf Grundlage einer Lizenz ausübt.
Zu den Hauptdienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten gehören:
• Kauf und Verkauf (Tausch) virtueller Vermögenswerte;
• Umtausch zwischen virtuellen Vermögenswerten;
• Übertragung virtueller Vermögenswerte;
• Verwahrung, Verwaltung und Kontrolle virtueller Vermögenswerte;
• Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstplatzierung und/oder dem Verkauf virtueller Vermögenswerte des Emittenten.
Der Betreiber von Handelsplattformen für virtuelle Vermögenswerte (Kryptobörse) und der Betreiber von Austauschdiensten für virtuelle Vermögenswerte sind Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte und üben ihre Tätigkeit auf Grundlage einer Lizenz aus.
Dabei gilt:
Die Kryptobörse organisiert den Abschluss von Geschäften mit virtuellen Vermögenswerten mittels einer elektronischen Handelsplattform;
Der Betreiber des Austauschs virtueller Vermögenswerte führt den Kauf, Verkauf und Tausch virtueller Vermögenswerte in eigenem Namen durch.
| BUSINESS-KOMPASS | Juristisches Nachschlagewerk für Kirgisistan Eine Kryptobörse muss in der organisatorisch-rechtlichen Form einer Aktiengesellschaft gegründet werden. Für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte sind gesetzliche Anforderungen an die Mindesthöhe des Stammkapitals festgelegt. Die Höhe des Mindestkapitals hängt von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab und wird vom Präsidenten der Kirgisischen Republik bestimmt.53 11.5. Emission und Erstplatzierung virtueller Vermögenswerte Die Emission und öffentliche Platzierung virtueller Vermögenswerte können von Wirtschaftssubjekten der Kirgisischen Republik zu folgenden Zwecken durchgeführt werden: • Anziehung von Investitionen und Fremdmitteln; • Erfassung, Austausch und Bestätigung von Eigentumsrechten an Vermögenswerten. Auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik ist ausschließlich die Ausgabe besicherter virtueller Vermögenswerte zulässig. Die Ausgabe virtueller Vermögenswerte unterliegt der obligatorischen staatlichen Registrierung durch die zuständige Behörde. Das Verfahren für Emission, Erstplatzierung und Umlauf virtueller Vermögenswerte wird durch das Gesetz über virtuelle Vermögenswerte und die entsprechenden untergeordneten Rechtsakte geregelt. Angaben zu den Emissionen virtueller Vermögenswerte werden in das einheitliche staatliche Register der Emissionen virtueller Vermögenswerte sowohl in nationaler als auch in ausländischer Währung aufgenommen.54 53 Ab dem 1. Juli 2026 wurde das Mindeststammkapital des Betreibers von Handelsplätzen für virtuelle Vermögenswerte (Kryptobörse) vom Präsidenten der KR auf 300 Mio. Som (ca. 3,43 Mio. USD) festgelegt (Präsidialer Erlass der KR „Über die Festlegung der Mindesthöhe des Stammkapitals des Betreibers von Handelsplätzen für virtuelle Vermögenswerte“ vom 13. März 2026 Nr. 112). Für Betreiber von Austauschdiensten für virtuelle Vermögenswerte wurde das Mindeststammkapital zuvor vom Ministerkabinett auf 40 Mio. Som (ca. 460.000 USD) festgelegt. Es ist zu beachten, dass gemäß den im Jahr 2026 vorgenommenen Änderungen des Gesetzes über virtuelle Vermögenswerte die Höhe des Stammkapitals der Betreiber von Austauschdiensten für virtuelle Vermögenswerte vom Präsidenten der KR bestimmt wird, weshalb nicht ausgeschlossen ist, dass das Mindeststammkapital für Betreiber von Austauschdiensten für virtuelle Vermögenswerte vom Präsidenten der KR in einer anderen Höhe festgelegt wird. 54 Abs. 3 Art. 5 des Gesetzes über virtuelle Vermögenswerte. | |||
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| BUSINESS-KOMPASS | Juristisches Nachschlagewerk für Kirgisistan Eine Kryptobörse muss in der organisatorisch-rechtlichen Form | |||
| einer Aktiengesellschaft gegründet werden. Für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte sind gesetzliche Anforderungen an die Mindesthöhe des Stammkapitals festgelegt. Die Höhe des Mindestkapitals hängt von der Art der ausgeübten Tätigkeit ab und wird vom Präsidenten der Kirgisischen Republik bestimmt.53 11.5. Emission und Erstplatzierung virtueller Vermögenswerte Die Emission und öffentliche Platzierung virtueller Vermögenswerte können von Wirtschaftssubjekten der Kirgisischen Republik zu folgenden Zwecken durchgeführt werden: • Anziehung von Investitionen und Fremdmitteln; • Erfassung, Austausch und Bestätigung von Eigentumsrechten an Vermögenswerten. Auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik ist ausschließlich die Ausgabe besicherter virtueller Vermögenswerte zulässig. Die Ausgabe virtueller Vermögenswerte unterliegt der obligatorischen staatlichen Registrierung durch die zuständige Behörde. Das Verfahren für Emission, Erstplatzierung und Umlauf virtueller Vermögenswerte wird durch das Gesetz über virtuelle Vermögenswerte und die entsprechenden untergeordneten Rechtsakte geregelt. Angaben zu den Emissionen virtueller Vermögenswerte werden in das einheitliche staatliche Register der Emissionen virtueller Vermögenswerte sowohl in nationaler als auch in ausländischer Währung aufgenommen.54 53 Ab dem 1. Juli 2026 wurde das Mindeststammkapital des Betreibers von Handelsplätzen für virtuelle Vermögenswerte (Kryptobörse) vom Präsidenten der KR auf 300 Mio. Som (ca. 3,43 Mio. USD) festgelegt (Präsidialer Erlass der KR „Über die Festlegung der Mindesthöhe des Stammkapitals des Betreibers von Handelsplätzen für virtuelle Vermögenswerte“ vom 13. März 2026 Nr. 112). Für Betreiber von Austauschdiensten für virtuelle Vermögenswerte wurde das Mindeststammkapital zuvor vom Ministerkabinett auf 40 Mio. Som (ca. 460.000 USD) festgelegt. Es ist zu beachten, dass gemäß den im Jahr 2026 vorgenommenen Änderungen des Gesetzes über virtuelle Vermögenswerte die Höhe des Stammkapitals der Betreiber von Austauschdiensten für virtuelle Vermögenswerte vom Präsidenten der KR bestimmt wird, weshalb nicht ausgeschlossen ist, dass das Mindeststammkapital für Betreiber von Austauschdiensten für virtuelle Vermögenswerte vom Präsidenten der KR in 52 anderer Höhe festgelegt wird. 54 Abs. 3 Art. 5 des Gesetzes über virtuelle Vermögenswerte. |
11.6. Mining
Mining stellt eine regulierte Tätigkeit zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Blockchain und zur Bestätigung von Transaktionen im verteilten Register dar.
Die Gesetzgebung sieht vor:
Für die Ausübung des Minings ist eine Registrierung im digitalen Register der Miner sowie der Erhalt eines entsprechenden Zertifikats erforderlich. Das Zertifikat wird auf unbestimmte Zeit ausgestellt.
Die Hauptanforderungen für die Registrierung sind:
• Besitz von Mining-Ausrüstung;
• Vorhandensein einer gültigen virtuellen Asset-Wallet;
• Einhaltung der Anforderungen an Stromversorgung und Sicherheit;
• Fehlen von verstecktem Mining
privates Mining, das von Einzelunternehmern durchgeführt wird;
industrielles Mining, das von juristischen Personen durchgeführt wird.
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Die Materialien wurden vom Nationalen Investitionsagentur gemeinsam mit Baker Tilly erstellt, dienen nur Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Daten sind aktuell bis Juni 2026. Vor Entscheidungen sollten Sie die geltenden Rechtsakte prüfen und sich mit dem NIA beraten.