12.1. Überblick über die Regulierung der öffentlich-
privaten Partnerschaft
Die öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) ist ein Format der langfristigen, für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit zwischen dem Staat (staatlicher Partner) und dem Investor (privater Partner) mit dem Ziel der Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Errichtung und/oder Modernisierung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von Infrastrukturobjekten und/oder Infrastrukturdienstleistungen. Dies kann beispielsweise der Bau von Schulen, Krankenhäusern, Straßen und Eisenbahnen, Kindergärten, die Erbringung medizinischer Dienstleistungen usw. sein.
Eine zwingende Voraussetzung ist die Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung des Projekts durch eigene oder aufgenommene Mittel sowie die Verteilung von Verantwortung und Risiken mit dem Staat. Dadurch erhält der Staat die Möglichkeit, die Infrastrukturentwicklung durch private Investitionen zu beschleunigen, und der private Partner erhält die Möglichkeit, Gewinne aus dem anschließenden Betrieb des Objekts zu erzielen.
Die Kirgisische Republik zieht aktiv private Investitionen durch ÖPP-Mechanismen an und betrachtet ÖPP als eines der Schlüsselinstrumente zur Entwicklung der Infrastruktur.
Die Gesetzgebung der KR setzt keine Beschränkungen für die Beteiligung ausländischer Investoren an ÖPP-Projekten fest. Ausländische Investoren können gleichberechtigt mit lokalen Unternehmen an Ausschreibungen teilnehmen und Projektgesellschaften auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik gründen.
PRIVATE PARTNERSCHAFT
Wesentliche Vorteile für Investoren:
• Möglichkeit der Beteiligung ausländischer Investoren an ÖPP-Projekten;
• Möglichkeit der Gründung einer Projektgesellschaft (SPV);
• langfristiger Charakter der ÖPP-Vereinbarungen;
• Möglichkeit, Einkünfte aus dem Betrieb des Objekts zu erzielen;
• Risikoverteilung zwischen staatlichen und privaten Partnern;
• Möglichkeit der eigenständigen Initiierung eines ÖPP-Projekts durch den Investor. Der Investor hat das Recht, dem staatlichen Partner eigenständig ein ÖPP-Projekt vorzuschlagen und an dem weiteren Verfahren seiner Prüfung und Umsetzung teilzunehmen.
| Schlüsselgesetz | Gesetz der KR „Über öffentlich-private Partnerschaft“ vom 11. August 2021 Nr. 98 (im Folgenden – ÖPP-Gesetz) |
|---|---|
| Bevollmächtigte Behörde | Nationales Investitionsagentur beim Präsidenten der Kirgisischen Republik |
| Koordinierungsstelle für ÖPP-Projekte | ÖPP-Zentrum beim Nationalen Investitionsagentur beim Präsidenten der Kirgisischen Republik, das methodische und beratende Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von ÖPP-Projekten leistet |
Phasen der Umsetzung eines PPP-Projekts:
Initiierung des PPP-Projekts
Vorbereitung des PPP-Projekts
Durchführung eines Wettbewerbs zur Auswahl des privaten Partners
Abschluss der PPP-Vereinbarung und deren Umsetzung
Das Verfahren zur Auswahl des privaten Partners, also wie der private Partner ausgewählt wird, hängt von der Höhe der geplanten Investitionen des privaten Partners in das PPP-Projekt ab.
Für große Infrastrukturprojekte wird ein zweistufiges Verfahren angewendet, das eine vorläufige Qualifikationsauswahl der Teilnehmer und anschließend die Auswahl des Wettbewerbssiegers umfasst. Für Projekte geringeren Umfangs wird ein vereinfachtes Auswahlverfahren angewendet.
Wenn die Investitionssumme mehr als 1 Mrd. Som beträgt, kann das PPP-Projekt durch direkte Verhandlungen (also ohne Wettbewerb) vergeben werden, sofern die Voraussetzungen für die Durchführung direkter Verhandlungen, die durch die Gesetzgebung festgelegt sind, erfüllt sind. In der Kirgisischen Republik wurden bereits mehrere PPP-Projekte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft, Infrastruktur und Wohnungs- und Kommunalwirtschaft umgesetzt, was die praktische Anwendbarkeit des PPP-Mechanismus und das Interesse des Staates an der Anziehung privater Investitionen belegt.
Verfahren zur Auswahl des privaten Partners
< 100 Mio. Som
Einstufiges Verfahren
Zweistufiges Verfahren
Direkte Verhandlungen
Auswahl der Wettbewerbs-
angebote nach
qualifikatorischen
Kriterien
I: Qualifikationsauswahl
II: Auswahl des Gewinners
> 1 Mrd. Som
≥ 100 Mio. Som
Siehe auch
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