5.1. Rechtsgrundlage
Die Kirgisische Republik verfolgt ein liberales Devisenregime und einen freien Kapitalverkehr. Kirgisistan ist Vertragsstaat von Artikel VIII des Abkommens des Internationalen Währungsfonds (IWF), der den Wegfall von Beschränkungen für laufende internationale Zahlungen und Überweisungen sowie den Verzicht auf diskriminierende Devisenpraktiken vorsieht.
Die Devisenregulierung in der Kirgisischen Republik zeichnet sich durch das Fehlen wesentlicher Beschränkungen beim Kauf und der Verwendung von Fremdwährungen, bei der Durchführung internationaler Abrechnungen und der Überweisung von Investitionserträgen ins Ausland aus. Die Devisenkontrolle erfolgt hauptsächlich zum Zweck der Überwachung der Transaktionen und zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzsystems.
| Wesentliche normative Rechtsakte | Verfassungsrechtliches Gesetz der KR „Über die Nationalbank der Kirgisischen Republik“ vom 11. August 2022 Nr. 92; Gesetz der KR „Über Zahlungen in der nationalen Währung der Kirgisischen Republik“ vom 29. April 2025 Nr. 91; Gesetz der KR „Über Investitionen in der Kirgisischen Republik“ vom 12. August 2025 Nr. 198 |
|---|---|
| Bevollmächtigte Behörde | Nationalbank der Kirgisischen Republik |
REGULIERUNG
5.2. Verwendung von Fremdwährungen
Trotz des liberalen Devisenregimes ist der kirgisische Som das einzige gesetzliche Zahlungsmittel auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik, das ohne Einschränkungen für alle Arten von Zahlungen anzunehmen ist. Auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik erfolgen Abrechnungen und Zahlungen in der nationalen Währung der Kirgisischen Republik, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
| Art der Transaktion | Währung | Ausnahmen |
|---|---|---|
| B2B / B2C-Zahlungen innerhalb des Landes27 | Nur in Som | Zahlung in Fremdwährung – in einzelnen gesetzlich vorgesehenen Fällen |
| Preisbildung, Preisschilder und Preislisten28 | Angabe der Preise nur in Som | Keine |
| Werbung und Marketing29 | Preisangabe nur in Som | Die Angabe von Preisen in Fremdwährungen ist verboten |
| Außenhandelsverträge (Import/Export)30 | Freie Wahl der Währung | Die Währung wird durch Vereinbarung der Parteien bestimmt |
Preise für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik verkauft werden, müssen ebenfalls in kirgisischen Som angegeben werden und dürfen nicht an den Kurs einer Fremdwährung gebunden sein. Die Verwendung von Fremdwährungen ist nur in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig, insbesondere:
• in Verträgen über die Lieferung exportierter und importierter Waren und Dienstleistungen;
• beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen von Investitionsprojekten im Bereich des Brennstoff- und Energiesektors, die gemäß einer Investitionsvereinbarung oder einer öffentlich-privaten Partnerschaftsvereinbarung durchgeführt werden, die vom Ministerkabinett der Kirgisischen Republik abgeschlossen wurde, wobei die Währung durch Vereinbarung der Parteien bestimmt wird.
Artikel 307 des Zivilgesetzbuchs der Kirgisischen Republik vom 8. Mai 1996 Nr. 15. Abs. 33 der Handelsregeln für bestimmte Warenarten auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik vom 30. September 2014 Nr. 56; Abs. 1 Artikel 21 des Verfassungsgesetzes der KR „Über die Nationalbank der Kirgisischen Republik“ vom 11. August 2022 Nr. 92. Abs. 1 Artikel 21 des Verfassungsgesetzes der KR „Über die Nationalbank der Kirgisischen Republik“ vom 11. August 2022 Nr. 92; Abs. 2 Artikel 4 des Gesetzes der KR „Über Zahlungen in der nationalen Währung der Kirgisischen Republik“ vom 29. April 2025 Nr. 91; Abs. 11 Artikel 5 des Gesetzes der KR „Über Werbung“ vom 24. Dezember 1998 Nr. 155. Abs. 1 Artikel 21 des Verfassungsgesetzes der KR „Über die Nationalbank der Kirgisischen Republik“ vom 11. August 2022 Nr. 92.
Werbung mit Preisangaben für Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung ist verboten.
5.3. Internationale Zahlungen
Die Kirgisische Republik setzt keine Beschränkungen für die Durchführung internationaler Zahlungen im Rahmen von Außenhandels-, Investitions-, Kredit- und sonstigen zivilrechtlichen Geschäften fest. Die Währung der Verpflichtungen und Zahlungen bei solchen Transaktionen wird durch Vereinbarung der Parteien bestimmt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Bei der Durchführung internationaler Zahlungen sind Banken berechtigt, Dokumente und Informationen anzufordern, die zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Bekämpfung der Finanzierung krimineller Aktivitäten und anderer zwingender Vorschriften erforderlich sind.
5.4. Rückführung von Gewinn und Kapital
Eines der Schlüsselelemente des Investitionsregimes der Kirgisischen Republik ist die Garantie der freien Überweisung von Einkünften und sonstigen Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen ins Ausland. Investoren haben das Recht auf freie Überweisung von Zahlungen im Zusammenhang mit ihren Investitionen ins Ausland nach Zahlung der entsprechenden Steuern und sonstigen obligatorischen Abgaben.
Der Staat garantiert den Investoren das Fehlen von Beschränkungen bei der Währungskonvertierung und bei Überweisungen in die Kirgisische Republik und aus ihr heraus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden:31
Art. 13 des Gesetzes der KR „Über Investitionen in der Kirgisischen Republik“ vom 12. August 2025 Nr. 198.
Kapitalbeiträge
Zahlungen aus Verträgen, einschließlich Kreditverträgen
Gewinn, Dividenden, Kapitalzuwachs, die aus der Investitionstätigkeit erzielt wurden
Entschädigungen für Enteignung
Einnahmen aus dem Verkauf oder der Liquidation aller oder eines Teils der Investitionen
Zahlungen aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Behörde nach Prüfung des Streits.31
Zinsen, Lizenzgebühren und Managementgebühren
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Die Materialien wurden vom Nationalen Investitionsagentur gemeinsam mit Baker Tilly erstellt, dienen nur Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Daten sind aktuell bis Juni 2026. Vor Entscheidungen sollten Sie die geltenden Rechtsakte prüfen und sich mit dem NIA beraten.