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6. Arbeitsverhältnisse und Einstellung ausländischer Arbeitnehmer

3 Min. LesezeitGemeinsam mit Baker Tilly · Daten Stand Juni 2026

6.1. Rechtsgrundlage

Arbeitsbeziehungen in der Kirgisischen Republik werden durch das Arbeitsrecht geregelt, das darauf abzielt, ein Gleichgewicht der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gewährleisten, die Arbeitsrechte der Arbeitnehmer zu schützen und günstige Bedingungen für die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten zu schaffen.

Im Jahr 2025 trat in der Kirgisischen Republik ein neuer Arbeitskodex in Kraft, der den zuvor geltenden Kodex von 2004 ersetzte.

Das Arbeitsrecht regelt Fragen des Abschlusses, der Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen, der Arbeitszeit und Ruhezeit, der Vergütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitsdisziplin sowie der Gewährung von Garantien und Entschädigungen für Arbeitnehmer. Die Gesetzgebung gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik tätig sind, einschließlich Organisationen mit ausländischer Beteiligung und Niederlassungen ausländischer Unternehmen.

Wesentliche normative RechtsakteArbeitskodex der Kirgisischen Republik vom 23. Januar 2025 Nr. 23 (im Folgenden – Arbeitskodex); Gesetz der KR „Über den Arbeitsschutz“ vom 5. Juni 2026 Nr. 82; Gesetz der KR „Über die ausländische Arbeitsmigration“ vom 13. Januar 2006 Nr. 4
Bevollmächtigte BehördeMinisterium für Arbeit, soziale Sicherheit und Migration der Kirgisischen Republik

UND DIE BESCHÄFTIGUNG AUSLÄNDISCHER

ARBEITNEHMER

6.2. Grundlegende Bedingungen der Arbeitsbeziehungen

Grundlage für das Entstehen von Arbeitsbeziehungen ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag kann auf unbestimmte Zeit oder für eine bestimmte Dauer von höchstens 5 Jahren (befristeter Arbeitsvertrag) in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgeschlossen werden. 32

Bei Beendigung der Arbeitsbeziehungen sind die Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Verfahren und Garantien für die Arbeitnehmer einzuhalten.

Normale ArbeitszeitNicht mehr als 40 Stunden pro Woche
Verkürzte ArbeitszeitWird für Minderjährige, Arbeitnehmer, die schwere körperliche Arbeiten, Arbeiten unter schädlichen oder gefährlichen Arbeitsbedingungen und bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern ausüben, festgelegt
Jährlicher bezahlter Erholungsurlaub28 Kalendertage
ProbezeitBis zu 3 Monate; für Leiter von Organisationen und deren Stellvertreter, Hauptbuchhalter und deren Stellvertreter, Leiter von Niederlassungen, Vertretungen und anderen eigenständigen strukturellen Einheiten der Organisation – bis zu 6 Monate
Befristeter ArbeitsvertragBis zu 5 Jahre in den gesetzlich vorgesehenen Fällen
GehaltDie Höhe des Gehalts wird durch den Arbeitsvertrag bestimmt und darf nicht unter dem festgelegten Mindestlohn liegen
Häufigkeit der GehaltszahlungMindestens einmal im Monat
ÜberstundenarbeitIst in den gesetzlich vorgesehenen Fällen mit erhöhter Vergütung oder Gewährung zusätzlicher Freizeit zulässig
Arbeit an Wochenenden und gesetzlichen FeiertagenIst in eingeschränkten Fällen zulässig, in der Regel mit erhöhter Vergütung oder Gewährung zusätzlicher Freizeit
Beendigung des ArbeitsvertragsDurch Vereinbarung der Parteien, auf Initiative des Arbeitnehmers, auf Initiative des Arbeitgebers, bei Ablauf der Vertragsdauer und aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen

Art. 18 des Arbeitsgesetzbuchs der Kirgisischen Republik vom 23. Januar 2025 Nr. 23

6. Einstellung ausländischer Arbeitnehmer

Ausländische Staatsbürger dürfen in der Kirgisischen Republik gemäß den Anforderungen des Arbeits- und Migrationsrechts tätig sein.

Die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte erfolgt auf der Grundlage jährlich festgelegter Kontingente. Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit muss der ausländische Staatsbürger eine einheitliche Genehmigung erhalten, die das Arbeitsvisum und die Arbeitserlaubnis kombiniert.33 Bürger der Mitgliedstaaten der EAWU sind berechtigt, ohne Erhalt einer einheitlichen Genehmigung auf Grundlage entsprechender mit Arbeitgebern (Anstellern) abgeschlossener Verträge in der Kirgisischen Republik zu arbeiten.

Abs. 53 der vorläufigen Bestimmungen über das Verfahren zur Ausstellung von Visa der Kirgisischen Republik, der einheitlichen Genehmigung für den Aufenthalt und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf dem Gebiet der Kirgisischen Republik durch ausländische Staatsbürger und Staatenlose sowie der Residenzkarte der Kirgisischen Republik (genehmigt durch Beschluss des Ministerkabinetts der KR vom 30. April 2026 Nr. 312).

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Die Materialien wurden vom Nationalen Investitionsagentur gemeinsam mit Baker Tilly erstellt, dienen nur Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Daten sind aktuell bis Juni 2026. Vor Entscheidungen sollten Sie die geltenden Rechtsakte prüfen und sich mit dem NIA beraten.