In Ausführung des Dekrets des Präsidenten der Republik Kirgisistan „Über die Durchführung der Inventarisierung der Gesetzgebung der Republik Kirgisistan“ vom 08.02.2021 Nr. 26 wird im Rahmen der Aktivitäten zur Inventarisierung der Gesetzgebung eine Arbeitsgruppe im Bereich Investitionen tätig.
So fand am 23. September 2021 im Ministerium für Investitionen die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe statt, in der folgende Gesetzesentwürfe abgestimmt wurden:
1) Entwurf des Gesetzes der Republik Kirgisistan „Über die Änderung des Gesetzes der Republik Kirgisistan „Über Investmentfonds“;
2) Entwurf des Gesetzes der Republik Kirgisistan „Über die Änderung des Gesetzes der Republik Kirgisistan „Über Aktiengesellschaften“;
3) Entwurf des Gesetzes der Republik Kirgisistan „Über die Aufhebung des Gesetzes der Republik Kirgisistan „Über die treuhänderische Verwaltung von Staatseigentum“.
Die oben genannten Gesetze wurden von der Arbeitsgruppe hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Kriterien gemäß dem oben genannten Dekret des Präsidenten der Republik Kirgisistan analysiert, insbesondere: auf Übereinstimmung mit der Verfassung und den Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit.

